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Neubau-Förderung

Was wird gefördert?

Der Erdgashausanschluss eines neu errichteten Gebäudes.

Wie wird gefördert?

Die Förderhöhe ist gestaffelt.

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  • Etagenwohnung: 500 kWh Erdgas (pro Jahr - maximal 2 Jahre pauschal)
  • Ein- / Zweifamilienhaus: 1.500 kWh Erdgas (pro Jahr - max. 2 Jahre pauschal)
  • Mehrfamilienhaus 3-5 Wohneinheiten: 2.000 kWh Erdgas (pro Jahr - max. 2 Jahre pauschal)
  • Mehrfamilienhaus 6-11 Wohneinheiten: 3.000 kWh Erdgas (pro Jahr - max. 2 Jahre pauschal)
  • Mehrfamilienhaus ≥ 12 Wohneinheiten: 5.000 kWh Erdgas (pro Jahr - max. 2 Jahre pauschal)

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Wann wird gefördert?

Sobald uns vom Installateur der Einbau der Heizungsanlage bekannt gegeben wurde und der Erdgaszähler montiert ist, überweisen wir Ihnen den Betrag auf Ihr Kundenkonto. Diese Förderung gilt nur in unserem Versorgungsgebiet. Sie müssen mindestens zwei Jahre GWV-Erdgas beziehen.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung ist bis 31.12.2012.befristet.

Fragen Sie unsere Energieberatung.

Bitte füllen Sie ein Originalformular aus.


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