Holen Sie sich die Zukunft ins Haus: mit einer innovativen Gas-Wärmepumpe!
Was wird gefördert?Die Inbetriebnahme einer Gas-Wärmepumpe. (Neuinstallation. Kein Austausch)
Wie wird gefördert?Die Förderhöhe ist gestaffelt, abhängig von der Heizleistung. Sie beinhaltet bereits die Umsatzsteuer.
- bis 10 kW Heizleistung: 500 Euro
- von 11 bis 30 kW Heizleistung: 1.000 Euro
- von 31 bis 50 kW Heizleistung: 1.500 Euro
- über 50 kW Heizleistung: 2.000 Euro
Wann wird gefördert?Sobald uns vom Installateur der Einbau einer Erdgas-Wärmepumpe bekannt gegeben wurde und der Erdgaszähler montiert ist, überweisen wir Ihnen den Betrag auf das Kundenkonto. Diese Förderung gilt nur in unserem Versorgungsgebiet. Sie müssen mindestens zwei Jahre GWV-Erdgas beziehen.
Wie lange wird gefördert?Die Förderung ist bis 31.12.2012 befristet.
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