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BHKW-Förderung

Was wird gefördert?

Die Anschaffung eines Blockheiz-Kraftwerks, das gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt.

Wie wird gefördert?

Die Förderhöhe ist gestaffelt.

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BHKW-Förderung bei Neuinstallation (KEIN Austausch):

  • Leistungsbereich bis 10 kW elektrisch: 1.000 Euro (einmalige Förderprämie pauschal)
  • Leistungsbereich von 11 bis 20 kW elektrisch: 2.000 Euro (einmalige Förderprämie pauschal)
  • Leistungsbereich von 21 bis 50 kW elektrisch: 3.000 Euro (einmalige Förderprämie pauschal)

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Wann wird gefördert?

Sobald uns vom Installateur der Einbau der Heizungsanlage bekannt gegeben wurde und der Erdgaszähler montiert ist, überweisen wir Ihnen den Betrag auf Ihr Kundenkonto. Diese Förderung gilt nur in unserem Versorgungsgebiet. Sie müssen mindestens zwei Jahre GWV-Erdgas beziehen.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung ist bis 31.12.2012 befristet.

Fragen Sie unsere Energieberatung.

Bitte füllen Sie ein Originalformular aus.


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