Der Energieausweis (auch „Gebäudeausweis“ oder „Energiepass“) bewertet den Energiestandard eines Gebäudes. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist die Vorlage eines Energieausweises verpflichtend, wenn ein Haus oder eine Wohneinheit gebaut, verkauft oder neu vermietet wird. Seit dem 1. Juli 2009 ist der Gebäude-Energieausweis nun auch für alle gewerblich genutzten Nichtwohngebäude Pflicht. Für Objekte größer als 1.000 m² und mit Publikumsverkehr ist sogar ein Aushang vor Ort erforderlich.
Es gibt zwei verschiedene Bewertungsverfahren:
- Der Bedarfsausweis beruht auf einer aufwendigen Berechnung des theoretischen Energiebedarfs.
- Der Verbrauchsausweis geht von der tatsächlich verbrauchten Energie aus.
Zwischen diesen Energieausweisen kann der Bauherr oder Hauseigentümer weitgehend frei wählen. Nur im Neubau und bei unsanierten Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Unsere erfahrenen Energieberater stellen den notwenigen Energieausweis auf Basis der vom Bauherrn oder Hauseigentümer übermittelten Daten aus. Der Ausweis hat 10 Jahre Gültigkeit.
Kosten: brutto 49 Euro.
Unsere Empfehlung: Nehmen Sie den Energieausweis zum Anlass, um die Energie-Effizienz Ihres Gebäudes zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Dazu stehen wir Ihnen gern mit fachlichem Rat zur Seite. Gerade für den sauberen Energieträger Erdgas gibt es heute hoch effiziente Technologien, mit denen Sie bares Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen.