GWV - Wasser. Erdgas. Ideen.
Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH

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Preisübersicht GWV BestGas und GWV FixGas


Preisübersicht GWV BestGas und GWV FixGas (gültig ab 01.10.2011)


   
Grundpreis
in €/Jahr
Arbeitspreis
in ct/kWh
Arbeitspreis
in ct/kWh
brutto netto brutto netto brutto netto
  Der Preis gilt bei einem Jahresverbrauch von 10.000 bis 30.000 kWh mini 165,41 139,00 6,40 5,38   6,58 5,53  
  Der Preis gilt bei einem Jahresverbrauch von 30.001 kWh bis 60.000 kWh midi 165,41 139,00 6,30 5,29   6,49 5,45  
  Der Preis gilt bei einem Jahresverbrauch von 60.001 kWh bis 150.000 kWh maxi 0,00 0,00 6,47 5,44   6,65 5,59  

Zusatzoption GWV BlueGas – kombinierbar mit allen Tarifen


Die Zusatzoption GWV BlueGas kann mit allen Tarifen gewählt werden.
Der jeweilige Brutto-Arbeitspreis erhöht sich um 0,40 Cent/kWh brutto (0,34 Cent/kWh netto).


GWV Grund- /Ersatzversorgung


Grundpreis
in €/Jahr
Arbeitspreis
in ct/kWh
brutto netto brutto netto
  Kleinverbrauchstarif
Der Preis gilt bei einem Jahresverbrauch von 0 kWh bis 9.999 kWh
KV 58,31 49,00 8,37 7,03    
  Grundpreistarif
Der Preis gilt ab einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh
GP 165,41 139,00 6,91 5,81    


Der Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, das Netzentgelt, die Regelenergieumlage, das Entgelt für Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Erdgassteuer und die Umsatzsteuer enthalten. Für jede weitere Abrechnung werden 6,75 € (netto) berechnet.

Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Umsatzsteuer beträgt zurzeit 19%.

Im Rahmen der Grundversorgung/Allgemeine Preise bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis an. Der Allgemeine Preis gilt im Übrigen gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden im Niederdruck und für die Ersatzversorgung bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise.

Produktinformation

   
Vertragsbeginn Laufend ab
01.10.2011
Laufend ab
01.10.2011
Angebotsfrist Jederzeit wählbar
(frühestens ab 01.10.2011)
Bis 31.03.2012
Grundlaufzeit Bis 31.12.2012
Bis 31.12.2012 einschließlich Preisgarantie*
Verlängerung Automatisch um jeweils 12 Monate
Es gelten die Konditionen des Produkts GWV BestGas
Kündigungsfrist 2 Monate zum Vertragsende
Es gelten die Konditionen des Produkts GWV BestGas
Preisänderung Flexibel
Energiepreisgarantie bis 31.12.2012, danach flexibel
Vertragsbedingungen GasGVV mit Allgemeinen Vertragsbedingungen der GWV Fulda, Ergänzende Bedingungen zur GasGVV GasGVV mit Allgemeinen Vertragsbedingungen der GWV Fulda, Ergänzende Bedingungen zur GasGVV

*Ausgenommen sind Steuern, Abgaben, Regelenergieumlage und Netznutzungsentgelte. Sämtliche Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrags erfolgen gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der beigefügten und als Vertragsbestandteil vereinbarten „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz – (GasGVV)“. Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag mit der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV (Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite www.gwv-fulda.de und www.ganz-einfach-energiesparen.de haben wir deshalb Hinweise, Kontaktinformationen und Tipps für Sie eingestellt. Weitere Informationen über Energiedienstleister, Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und zu Energieaudits erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de.


Informationen zur Abrechnung

1. Abrechnung des Erdgasverbrauchs
Abgerechnet wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh), die sich aus der Multiplikation der abgelesenen Verbrauchsmenge in Kubikmeter mit dem jeweils maßgeblichen Umrechnungsfaktor ergeben.

Beim Vergleich einer Kilowattstunde Gas mit einer Kilowattstunde Strom müssen die Wirkungsgrade der jeweiligen Verbrauchsgeräte und die Tatsache berücksichtigt werden, dass sich der Gaspreis auf den Brennwert bezieht.

2. Erdgasbeschaffenheit
Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH stellt dem Kunden an der Verbrauchsstelle Erdgas in der dort vorhandenen Beschaffenheit bereit. Für die Beschaffenheit des Erdgases ist der Netzbetreiber Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH verantwortlich. Nach den veröffentlichten Informationen des Netzbetreibers entspricht das Erdgas den Technischen Regeln für die Gasbeschaffenheit gem. DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt 260 und in seinen brenntechnischen Kenndaten sowie in seinen Gehalten an Gasbegleitstoffen den Gasen der 2. Gasfamilie.

3. Konzessionsabgabe
Es wird Konzessionsabgabe gem. § 2 Abs. 2 und Abs. 3 bzw. § 8 KAV gezahlt.


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