Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz.
Anzeige gemäß Beschluss BK7-06-067 („GeLi Gas“) vom 20.08.2007
Durch den Beschluss BK7-06-067 der 7. Beschlusskammer vom 20.08.2007 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas festgelegt.
Die Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH hat die Vorgaben dieses Beschlusses umgesetzt und die Mandantentrennung von Vertrieb und Netz vorgenommen, so dass der Datenaustausch mit allen Netznutzern in ihrem Netzgebiet ausschließlich unter Verwendung der gleichen Datenformate, Nachrichtentypen und Prozesse erfolgt.
Der Netzbetreiber versichert, dass alle Drittlieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität erhalten.
Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH