Die aktuellen Grundversorger in unseren Netzgebieten werden hier veröffentlicht ...
Nach §36 EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet den Grundversorger für das jeweilige Netzgebiet festzustellen.
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2012 wird im Netzgebiet der Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH die Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH als Grundversorger festgestellt.
Im Einzelnen sind das die Gebiete folgender Kommunen:
- Stadt Fulda
- Gemeinde Künzell
- Gemeinde Petersberg
Im Fall der Grundversorgung gelten bis auf weiteres die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung.